Komponenten eines Cash-Management-Systems sind Module für den elektronischen Zahlungsverkehr (Money Transfer), den elektronischen Kontoauszug (Balance Reporting) und für ein Planungstool (Treasury).

Wie für alle finanzwirtschaftliche Systeme gelten für Cash-Management-Systeme diverse gesetzliche Vorschriften. Diese beinhalten im wesentlichen Beleg- und Journalfunktionen, Änderungsnachweise und Periodenabgrenzungen.

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sollen die sachlogische und tatsächliche Richtigkeit der Verarbeitung einerseits sowie die Kontrollierbarkeit, Transparenz und Funktionssicherheit andererseits absichern. Sie regeln neben dem Datenzugriff für Mitarbeiter des Finanzamts auf Ihre Systeme inkl. Der Vorsysteme eine sogenannte Verfahrensdokumentation der Abläufe Ihres Finanz- und Rechnungswesens.
Die Anforderungen der EU-Zahlungsdienstrichtlinien (Payment Service Directives)[1] zur Harmonisierung des Zahlungdienste-Binnenmarkts im SEPA-Raum, wie die 2-Faktoren-Authentifizierung, sind beim Einsatz eines Cash-Management-Systems ebenso zu berücksichtigen.
[1] EU- Zahlungsdienstleistungsrichtlinie 2007/64/EG und 2015/2366 (PSD und PSD2)